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   BVerwG, 24.10.1979 - 2 B 13.78   

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BVerwG, 24.10.1979 - 2 B 13.78 (https://dejure.org/1979,1894)
BVerwG, Entscheidung vom 24.10.1979 - 2 B 13.78 (https://dejure.org/1979,1894)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Oktober 1979 - 2 B 13.78 (https://dejure.org/1979,1894)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Beförderung - Schadensersatz oder Folgenbeseitigung - Grundsätzliche Bedeutung von Rechtsfragen des auslaufenden Rechts - Verfassungswidrigkeit der unterschiedlichen Besoldung - Beachtung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 1/52

    Teuerungszulage

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1979 - 2 B 13.78
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts gehört es zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums, daß den Beamten Besoldung und Versorgung nur nach Maßgabe eines diese unmittelbar regelnden Gesetzes gewährt werden (BVerfGE 8, 1 [15]; 8, 28 [35]; BVerwGE 18, 293 mit Nachweisen; Beschluß vom 13. November 1972 - BVerwG 2 B 34.72 - Beschluß vom 2. März 1973 - BVerwG 2 B 61.72 - [Dok.Ber. A 1973, 251]).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1979 - 2 B 13.78
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie grundsätzliche, bisher höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfragen aufwirft, deren im erstrebten Revisionsverfahren zu erwartende Entscheidung zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder für eine bedeutsame Fortentwicklung des Rechts geboten erscheint (BVerwGE 13, 90 [91, 92]; ständige Rechtsprechung).
  • BVerwG, 26.10.1967 - II C 22.65

    Umfang der Fürsorgepflicht gegenüber Beamten - Erfordernis der Ernennung für die

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1979 - 2 B 13.78
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (u.a. Urteile vom 12. November 1959 - BVerwG 2 C 100.59 - [ZBR 1960, 92], vom 26. Oktober 1967 - BVerwG 2 C 22.65 - [BVerwGE 28, 155, 165 [BVerwG 25.10.1967 - IV C 19/67]] mit weiteren Nachweisen und vom 13. Dezember 1978 - BVerwG 6 C 56.76 -), die der beschließende Senat im Urteil vom 12. Juni 1979 - BVerwG 2 C 19.75 - erneut bestätigt hat, ist der - ein Verschulden der Behörde nicht voraussetzende - Folgenbeseitigungsanspruch nur auf die Wiederherstellung des ursprünglichen, durch hoheitlichen Eingriff veränderten Zustandes gerichtet, kann jedoch nicht zu einem darüber hinausgehenden Erfolg führen.
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvL 149/52

    Besoldungsrecht

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1979 - 2 B 13.78
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts gehört es zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums, daß den Beamten Besoldung und Versorgung nur nach Maßgabe eines diese unmittelbar regelnden Gesetzes gewährt werden (BVerfGE 8, 1 [15]; 8, 28 [35]; BVerwGE 18, 293 mit Nachweisen; Beschluß vom 13. November 1972 - BVerwG 2 B 34.72 - Beschluß vom 2. März 1973 - BVerwG 2 B 61.72 - [Dok.Ber. A 1973, 251]).
  • BVerwG, 31.05.1967 - II B 3.67

    Unzulässigkeit einer Beschwerde mangels Vorliegens eines Zulassungsgrundes -

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1979 - 2 B 13.78
    Rechtsfragen, die sich auf auslaufendes Recht beziehen, kommt aber regelmäßig - und auch im vorliegenden Fall - keine grundsätzliche Bedeutung zu (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, u.a. Beschlüsse vom 31. Mai 1967 - BVerwG 2 B 3.67 - und vom 13. November 1967 - BVerwG 6 B 43.67 -).
  • BVerwG, 14.05.1964 - II C 133.60

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1979 - 2 B 13.78
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts gehört es zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums, daß den Beamten Besoldung und Versorgung nur nach Maßgabe eines diese unmittelbar regelnden Gesetzes gewährt werden (BVerfGE 8, 1 [15]; 8, 28 [35]; BVerwGE 18, 293 mit Nachweisen; Beschluß vom 13. November 1972 - BVerwG 2 B 34.72 - Beschluß vom 2. März 1973 - BVerwG 2 B 61.72 - [Dok.Ber. A 1973, 251]).
  • BVerwG, 25.10.1967 - IV C 19.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1979 - 2 B 13.78
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (u.a. Urteile vom 12. November 1959 - BVerwG 2 C 100.59 - [ZBR 1960, 92], vom 26. Oktober 1967 - BVerwG 2 C 22.65 - [BVerwGE 28, 155, 165 [BVerwG 25.10.1967 - IV C 19/67]] mit weiteren Nachweisen und vom 13. Dezember 1978 - BVerwG 6 C 56.76 -), die der beschließende Senat im Urteil vom 12. Juni 1979 - BVerwG 2 C 19.75 - erneut bestätigt hat, ist der - ein Verschulden der Behörde nicht voraussetzende - Folgenbeseitigungsanspruch nur auf die Wiederherstellung des ursprünglichen, durch hoheitlichen Eingriff veränderten Zustandes gerichtet, kann jedoch nicht zu einem darüber hinausgehenden Erfolg führen.
  • BVerwG, 13.12.1978 - 6 C 56.76

    Widerrufsbeamtenverhältnis im Vorbereitungsdienst - Beendigung des

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1979 - 2 B 13.78
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (u.a. Urteile vom 12. November 1959 - BVerwG 2 C 100.59 - [ZBR 1960, 92], vom 26. Oktober 1967 - BVerwG 2 C 22.65 - [BVerwGE 28, 155, 165 [BVerwG 25.10.1967 - IV C 19/67]] mit weiteren Nachweisen und vom 13. Dezember 1978 - BVerwG 6 C 56.76 -), die der beschließende Senat im Urteil vom 12. Juni 1979 - BVerwG 2 C 19.75 - erneut bestätigt hat, ist der - ein Verschulden der Behörde nicht voraussetzende - Folgenbeseitigungsanspruch nur auf die Wiederherstellung des ursprünglichen, durch hoheitlichen Eingriff veränderten Zustandes gerichtet, kann jedoch nicht zu einem darüber hinausgehenden Erfolg führen.
  • BVerwG, 12.06.1979 - 2 C 19.75

    Anspruch auf die rückwirkende Beförderung eines verstorbenen Ehemannes -

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1979 - 2 B 13.78
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (u.a. Urteile vom 12. November 1959 - BVerwG 2 C 100.59 - [ZBR 1960, 92], vom 26. Oktober 1967 - BVerwG 2 C 22.65 - [BVerwGE 28, 155, 165 [BVerwG 25.10.1967 - IV C 19/67]] mit weiteren Nachweisen und vom 13. Dezember 1978 - BVerwG 6 C 56.76 -), die der beschließende Senat im Urteil vom 12. Juni 1979 - BVerwG 2 C 19.75 - erneut bestätigt hat, ist der - ein Verschulden der Behörde nicht voraussetzende - Folgenbeseitigungsanspruch nur auf die Wiederherstellung des ursprünglichen, durch hoheitlichen Eingriff veränderten Zustandes gerichtet, kann jedoch nicht zu einem darüber hinausgehenden Erfolg führen.
  • BVerfG, 04.06.1969 - 2 BvR 33/66

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Richterbesoldung

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1979 - 2 B 13.78
    So beschränkten sich auch die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts über verfassungswidrig unterschiedliche Einstufungen von Richtern (BVerfGE 26, 79 und 100) auf den Ausspruch der Unvereinbarkeit der unterschiedlichen Einstufung bzw. Einstufungsmöglichkeit mit dem Grundgesetz, sprachen aber keine Verpflichtung des Gesetzgebers aus, die gebotene Gleichbehandlung durch eine bestimmte Einstufung, etwa durch die höchste der bisher vorgesehenen, zu verwirklichen.
  • BVerwG, 08.03.1976 - 6 B 56.75

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Höhe der

  • BVerwG, 29.01.1976 - II C 29.73

    Grundsatz der Gesetzesbindung der Besoldung und Versorgung von Beamten auf Grund

  • BVerwG, 12.11.1959 - II C 100.59

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 02.03.1973 - II B 61.72

    Ermessensspielraum des Gesetzgebers - Gewährung einer Stellenzulage für Beamte

  • BVerwG, 13.11.1972 - II B 34.72

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 13.11.1967 - VI B 43.67

    Anforderungen an die Darlegung und Bezeichnung der grundsätzlichen Bedeutung

  • BVerwG, 29.04.1983 - 2 B 105.82

    Pflicht zur Aussetzung eines Verfahrens bei Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit

    Die von der Beschwerde unter Hinweis auf Art. 100 Abs. 1 GG bezeichnete Frage, "ob eine Aussetzung dann in Betracht kommt, wenn das vorlegende Gericht Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit einer Besoldungsnorm hat und vom Verfassungsgericht hierbei allenfalls eine Aufforderung an den Gesetzgeber ergehen kann, ein neues Besoldungsrecht zu schaffen," wäre in einem künftigen Revisionsverfahren nicht zu entscheiden (vgl. im übrigen hierzu BVerfGE 8, 1 [15]; 8, 28 [35 f.]; BVerwGE 18, 293; Urteil vom 29. Januar 1976 - BVerwG 2 C 29.73 - [Buchholz 232 § 86 BBG Nr. 4]; Beschlüsse vom 12. September 1972 - BVerwG 2 B 35.72 - und vom 24. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 13.78 - aber auch BVerfGE 17, 210 [215 f.]; 23, 74 [78]; 30, 90 [96]; 46, 268 [290]; 56, 1 [11]; 59, 104 [113 f.]).
  • VG Gera, 10.07.2020 - 1 K 1893/19

    Umfang des Beförderungsverbots im Konkurrentenstreitverfahren

    Der Beklagte geht zutreffend davon aus, dass ein Beamter grundsätzlich keinen Anspruch auf Beförderung hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24. September 2008 - 2 B 117/07 - Urt. v. 31. Mai 1990 - 2 C 16/89 - Beschl. v. 24. Januar 1985 - 2 C 39/82 - v. 24. Oktober 1979 - 2 B 13/78 - jeweils Juris) und für die Besetzung von Beförderungsämtern das in Art. 33 Abs. 2 GG verbindlich und vorbehaltlos normierte Leistungsprinzip maßgeblich ist.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.03.1982 - 2 A 6/81
    Im Streit um eine höhere als die gesetzlich vorgesehene Besoldung kommt eine Vorlage nach GG Art. 100 Abs. 1 nicht in Betracht (Vergleiche OVG Koblenz, 1972-12-06, 2 A 82/72, ZBR 1973, 113; Vergleiche BVerfG, 1958-06-11, 1 BvL 149/52, BVerfGE 8, 28; Vergleiche BVerwG, 1972-12-09, II B 35.72, ZBR 1974, 69; Vergleiche BVerwG, 1979-10-24, 2 B 13/78).
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